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TECE Hinweisgebersystem

TECE Hinweisgebersystem

Im Rahmen des so genannten „Hinweisgeberschutzgesetz“ sind wir als Unternehmen dazu verpflichtet, die EU-Whistleblowing-Richtlinie umzusetzen. Diese verfolgt das Ziel, etwaige Compliance-Risiken, Rechtsverstöße und/oder schadensrelevante Auffälligkeiten innerhalb des Unternehmens oder anderer Organisationen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln, um das Unternehmen vor materiellen und immateriellen Schäden zu schützen, geeignete Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden abwenden zu können.

Zu den Begriffen:

  • Als Whistleblowing (Hinweisgebersystem) wird die Mitteilung von bestimmten (kriminellen, illegalen oder ähnlichen) Vorfällen bezeichnet.
  • Ein Whistleblower (Hinweisgeber) ist eine Person, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen, Organisationen etc. gibt. Zu beachten ist, dass es Hinweisgebern nur um die Aufdeckung der Missstände und nicht um eigenen Profit geht; sie handeln immer uneigennützig.

Über unser Hinweisgebersystem wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, Informationen zur Aufdeckung von Regelverletzungen, seien es strafbare Handlungen, insbesondere Betrug, oder andere Verstöße, elektronisch und kostenfrei zu melden. Hierbei kann der Hinweisgeber, wenn gewünscht, auf die Wahrung völliger Anonymität bei der Bearbeitung des Hinweises vertrauen.