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Trinkwasserhygiene beginnt schon vor der Planung
Bei größeren Trinkwasseranlagen ist die Beprobung auf Legionellen heute Pflicht. Damit es hier keinen Ärger gibt, sind schon in einer sehr frühen Planungsphase die Weichen richtig zu stellen.

Trinkwasserhygiene beginnt schon vor der Planung

Hygienisch einwandfreies Trinkwasser über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes kann es nur geben, wenn in der Bauphase die Weichen richtig gestellt werden. Jeder am Bau Beteiligte sollte deshalb zumindest in Grundzügen wissen, was bei der Planung und Ausführung einer einwandfreien Trinkwasserinstallation zu berücksichtigen ist. Dieser Beitrag liefert  einen Überblick und einen Blick ins Nähkästchen eines Sachverständigen.

Trinkwasserhygiene beginnt schon vor dem eigentlichen Planungsprozess, darauf weist Arnd Bürschgens, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im Installateur und Heizungsbauerhandwerk (www.wfw-twh.de) hin. Gemeint ist das Raumbuch, in dem der Architekt mit dem Bauherrn festlegt, welche  Anforderungen an das Gebäude gestellt werden. Festgelegt werden neben der Ausstattung und elektrischen Anlagen auch Trinkwasserentnahmestellen und Abwasserinstallationen gemäß Belegung und Art der Nutzung jedes Raums. Eine Auslegung auf dieser Grundlage ist Norm- und Durchschnittswerten in jedem Fall überlegen.

Technische Anforderungen sind auf EU-Ebene einheitlich nach der Normenreihe DIN EN 806 in Verbindung mit der nationalen Normenreihe DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“ geregelt. Etwas mehr in Details gehen Regelwerke wie die VDI-Richtlinienreihe 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ oder das DVGW-Arbeitsblatt W 551, das vor allem auf die Verminderung des Legionellenwachstums abzielt. Die komplexen Regelwerke lassen sich aber, so Bürschgens, auf einfach verständliche Forderungen herunterbrechen.

Trinkwasserinstallation Bauanschluss
Bauwasseranschlüsse, wie sie dieses Bild zeigt, stehen oft wochenlang still. Schließt man hier die nagelneue  Trinkwasserinstallation an, so besteht die Gefahr einer starken Verkeimung. Abhilfe: Spülen und Probennahme.

Kaltes Wasser muss kalt bleiben

Um das Wachstum von Mikroorganismen zu bremsen, die stets im Wasser sind und sich vor allem in Temperaturbereichen von 25 bis 50 °C mit extrem hohen Raten vermehren, sollte die Kaltwassertemperatur unter 25 °C bleiben. Ist mit höheren Temperaturen in der Umgebung zu rechnen, so ist die Kaltwasserleitung zu dämmen oder von warmen Leitungen räumlich zu trennen. Ein Beispiel hierfür wäre eine parallel verlaufende Warmwasserleitung in einer Sanitärvorwand. Da auch die beste Dämmung einen Temperaturanstieg nur verzögern kann, spielt also auch die Zeit eine Rolle, was unmittelbar zur Forderung führt: Stagnationen in der Trinkwasserinstallation sind zu verhindern. Gefordert ist hier, so Bürschgens, ein vollständiger Austausch mindestens alle drei Tage. Auf dieses Ziel lässt sich in der Planung systematisch hinarbeiten: Zu minimieren wäre die Zahl der Entnahmestellen und das Volumen der Installation selbst, was im Alltagsbetrieb hilft, den Wasseraustausch sicherzustellen.

Limitierend sind hierbei Druckverluste, die bei kleinen Durchmessern stärker ins Gewicht fallen. Zwecks kompletter Durchspülung sollten die Leitungen mithilfe von U-Wandscheiben durchgeschleift werden und am Schluss sollte ein Verbraucher stehen, der regelmäßig genutzt wird, zum Beispiel ein WC. Als weitere Maßnahme kommt eine Spüleinrichtung in Betracht, wie sie heute von der Industrie vielfach angeboten wird. Hierbei wird am Ende der durchgeschleiften Leitung ein Spülventil mit programmierbarer Steuerung gesetzt. Bei solchen Einrichtungen sei, wie Bürschgens weiter ausführt, darauf zu achten, dass in der Rohrleitung nicht mehr als zwei Dimensionssprünge vorhanden sind, weil sonst die Öffnungszeiten des Spülventils zu lange dauern. Dennoch bleiben auch bei derart optimierten Anlagen geringe Mengen Restwasser in den kurzen Rohrleitungen oder den Panzerschläuchen zwischen der U-Wandscheibe und der Armatur stehen. Damit bleibt auch der Nutzer in der Verantwortung, die Entnahmestellen zumindest regelmäßig zu nutzen.

Warmes Wasser in Zirkulation halten

Auch bei warmem Trinkwasser gibt es eine Anforderung an die Temperaturhaltung. Hier darf die Temperatur nicht unter 55 °C fallen, ebenfalls um das Wachstum von Mikroorganismen zu begrenzen. Das DVGW-Arbeitsblatt W551 stellt hierzu die 3-Liter-Regel auf, gemäß der nach dem Öffnen der Warmwasserarmatur und einer Durchflussmenge von drei Litern mindestens 55 °C anstehen müssen. Bei kleinen Anlagen lässt sich das über eine kurze Leitung zum Wärmeerzeuger oder zum Warmwasserspeicher erreichen, bei größeren Anlagen (> 3 Liter) ist eine Zirkulation erforderlich.

Abweichend fordert die EU-Norm eine Öffnungszeit der Warmwasserarmatur von 30 Sekunden, bis diese Temperatur ansteht. Da die Zeit vom Volumenstrom durch die Entnahmearmatur abhängt und somit nicht eindeutig bestimmbar ist, kann diese Forderung allenfalls ein allgemeiner Richtwert für Warmwasserkomfort sein. Die 3-Liter-Regel gilt für Deutschland deshalb als relevante Vorschrift.

Trinkwasserinstallation Druckprobe Entleerung
Erfolgt eine Druckprobe mit Wasser, so ist die Trinkwasserinstallation danach komplett zu entleeren – so die Theorie. Das Bild zeigt Restwasser, das aus einer vermeintlich entleerten Installation austritt. Deshalb Druckprobe nur mit getrockneter Luft oder inerten Gasen.

Wer haftet bei Fehlern?

Haften muss in unserem Rechtssystem derjenige, der einen Mangel verursacht hat – bei unsachgemäßer Planung in erster Linie also der Planer. Streitfälle gibt es hier dennoch, weil der Installateur als ausführender Betrieb ebenfalls sachkundig ist und bis zu einem gewissen Grad eine mangelhafte Planung bemerken und entsprechende Bedenken anmerken müsste.

Die häufigste Ursache für Streitfälle, die auf dem Schreibtisch von Arnd Bürschgens landen – er gibt rund 70 Prozent an, betreffen aber den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb, für den der Betreiber haftbar ist. Wobei hier die Haftung an den Installateur zurückgehen kann, falls der Betreiber als Laie keine Einweisung erhalten hat. Wer Abnahme und Einweisung gut dokumentiert, ist also im Vorteil. Die VDI 6023 bietet hierfür Formulare, auf denen der Betreiber die Einweisung quittieren kann. Wird die Immobilie vermietet, so ist als Nächster der Mieter als letztes Glied in Sachen bestimmungsmäßige Nutzung einzuweisen. Auch hierfür gibt es in der neuen VDI 6023 Blatt 3 ein Musterblatt. Voraussetzung für die Inhaftungsnahme des Mieters ist natürlich eine vertragstaugliche  Trinkwasserinstallation, die auch regelmäßig instandgesetzt wird.

Praxiserfahrungen zur Inbetriebnahme

In der Zeit zwischen der Errichtung der Anlage und ihrer Inbetriebnahme können Fehler gemacht werden, die zu extrem kostenintensiven Folgeschäden führen können. Bürschgens empfiehlt als ersten Schritt nach der Errichtung eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023. Hierzu beauftragt der Bauherr oder sein Vertreter einen  Sachverständigen, der vor der ersten Befüllung prüft, ob die Installation der Planung und den technischen Regelwerken entspricht. Wird ein Mangel festgestellt, so ist dieser in der Regel mit wenig Aufwand zu beseitigen, weil das Bauvorhaben noch in der Rohbauphase ist.

Der nächste Schritt wäre die Druckprüfung mit trockener, ölfreier Druckluft oder mit inerten Gasen. Verbreitet sind immer noch Druckproben mit Wasser, die oft zu kostenintensiven Folgeschäden führen. Hierzu berichtet Arnd Bürschgens von zwei Praxisfällen: Bei einer größeren Trinkwasserinstallation in einer Kaserne blieb das Wasser von der Druckprobe über den Sommer vier Monate in der Leitung stehen. Danach wurden massive Kontaminationen mit fäkalbasierten Mikroorganismen (E-Coli) und Pseudomonas an jeder Entnahmestelle festgestellt. Über zwei Jahre schon laufen Bemühungen, diese Kontaminationen durch Spülungen, Desinfektionen und kontinuierliche Trinkwasserdesinfektion zu beseitigen – mit entsprechender Schadenssumme. Im  zweiten Praxisfall, einem Mehrfamilienhaus, hat der Installateur die Anlage nach der Druckprobe mit Wasser zwar geleert, aber eine Trinkwasserinstallation lässt sich nicht vollständig entleeren, denn in Untersprüngen und Ringspalten von Pressfittings bleibt immer Wasser stehen. Auch hier wurde eine hochgradige Verkeimung mit Pseudomonas festgestellt.

Trinkwasserinstallation Regelwerk
Ein umfangreiches Regelwerk legt die Grundlagen für die Erstellung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationen, die den Anforderungen an eine Versorgung mit gesundem und hygienisch einwandfreiem Trinkwasser genügen.

Die nächste zu umschiffende Klippe wäre die Erstbefüllung der Installation zur Spülung bei der Inbetriebnahme. Hier ist der Hauswasseranschluss der kritische Punkt, denn in der Bauphase wird dieser oft über längere Zeiten kaum oder gar nicht genutzt – Stichwort Stagnation. Der Hauswasseranschluss sollte also gründlich gespült und beprobt werden, damit die nagelneue Trinkwasserinstallation nicht mit kontaminiertem Wasser verdorben wird. Ist der Hauswasseranschluss in Ordnung, sollte nach der Befüllung und Spülung die Erstbeprobung an repräsentativen Entnahmestellen erfolgen. Zu prüfen sind die Parameter nach der Trinkwasserverordnung, E-Coli und Coliforme.

Damit liegt der Nachweis zur Abnahme vor, dass die Trinkwasserinstallation in hygienisch einwandfreiem Zustand ist. Falls zwischen Befüllung und Abnahme noch Zeit vergeht, verbleibt die Installation so lange im Eigentum des Installateurs und dieser muss für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage sorgen – oder die Erstbefüllung erst unmittelbar vor der Abnahme vornehmen. Hält sich der Betreiber fortan an Spülpläne sowie Termine zur Wartung und Instandhaltung, so wird die Trinkwasserinstallation über ihre Lebensdauer hinweg aller Voraussicht nach qualitativ hochwertiges und hygienisch einwandfreies Trinkwasser liefern.